Energieaudit muss bis 5.12. abgeschlossen sein

Die Gerüchteküche brodelt – „das Energieaudit muss bis 5.12.2015 beauftragt sein, die Leistung des Auditors kann auch nachträglich erbracht werden“, „wir sind ein großes, überregionales Unternehmen und haben sicher einen Sonderstatus bezüglich des Energieaudits“, etc. – diese Aussagen sind nach Rücksprache mit zuständigen Mitarbeitern des BAFA absolut FALSCH!

Fakt ist, dass lt. EU-Gesetz das Energieaudit bis zum Samstag, 5.12.2015 abgeschlossen sein muss, da sonst empfindliche Strafen drohen. Das bedeutet, dass der Auditor seine Leistung erbracht und das Protokoll des Audits sowie das Abschlußgespräch spätestens an diesem Tag erfolgt sein muss.

Wie Sie sich denken können, kommen auf Auditoren wie energyconceptplus nun arbeitsreiche Wochen zu. Haben Sie noch kein Energieaudit beauftragt, kontaktieren Sie uns noch heute (natürlich absolut unverbindlich). Gerne informieren wir Sie über das EU-Gesetz zum Energieaudit sowie staatliche Förderungen. Gerne erstellen wir Ihr Audit zuverlässig und fristgerecht.

Beste Grüße aus Walsdorf,

Ihr Team von energyconceptplus

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