Energiemanagementbeauftragter

Verantwortlicher nach DIN

Ihre Vorteile einer externen Beauftragung im Überblick:

+ Reduzierung interner zeitlicher und personeller Ressourcen
+ Fachexpertise für die Themen Energiemanagement und Energieeffizienz von externer Seite und aus einer Hand
+ Die aktuellsten Informationen zu den Entwicklungen im Energierecht, z.B. EEG, Energie- und Stromsteuergesetz
+ permanenter Verbesserungsprozess

Der Energiemanagementbeauftragte ist in der DIN EN ISO 50001:2011-12 als der für die Pflege und den Betrieb des Energiemanagementsystems Verantwortliche benannt. Die Stelle ist, wie bei Beauftragten üblich, als Stabsstelle in direkter Form der Geschäftsführung bzw. den Bereichsleitern wie z.b. Kaufmännische Leitung etc. zugeordnet.

Im Jahresverlauf sind vielfältige Aufgaben zu erfüllen, die nachfolgend beschrieben werden. Zu Beginn sei noch auf eine Anforderung an die Betriebsbeauftragten hingewiesen, die sich in keiner Norm so wiederfindet.

Unterstützung notwendig

Aus der Eingliederung des Beauftragten ergibt sich ohne weitergehende operative Verantwortung eine Aufgabe, die nur durch die Mitarbeit vieler einzelner Mitarbeiter des Unternehmens zu bewältigen ist. Die Durchsetzungsfähigkeit und der Betrieb des Managementsystems sind somit abhängig von der Durchsetzungskraft der Geschäftsführung, die aber nicht immer um Unterstützung gebeten werden kann, und der Fähigkeit des Mitarbeiters, andere zu motivieren und von der Mitarbeit zu überzeugen.

Damit ist eine der wesentlichen Fähigkeiten Verhandlungsgeschick. Auf eine gute Einbettung in die „informelle Struktur“ des Unternehmens ist zu achten.

Anforderungen an den Energiemanagementbeauftragten

Sicherstellung des Systembetriebs

  • Planung der Auditaktivitäten
  • Durchführung von Audits
  • Energiemonitoring
  • Planung von Schulungen
  • Durchführungen von Schulungen
  • Leiten des Energiearbeitskreises (EAK)
  • Erstellen von Protokollen
  • Projektbegleitung

Identifikation von Mitarbeitern zur Mitarbeit im Energiearbeitskreis (EAK)

Der Energiemanagementbeauftragte schlägt der Geschäftsführung die Mitglieder des EAK vor, die Geschäftsführung lädt diese Mitglieder dann zur ersten Sitzung ein. Der EAK kann in der Besetzung temporär verändert werden, je nachdem, welcher Themenschwerpunkt im Fokus steht. Die Einladungen sind für die externen Audits zu dokumentieren.

Bericht über energiebezogene Leistung

  • Auswertung des Energiemonitorings
  • Durchführung bzw. Aktualisierung von Energieaudits
  • Auswertung der Betriebsdaten
  • Energieberichterstellung
  • Datenaufbereitung für Statistiken und Anträge
  • Kontinuierliche Verfolgung von Energieleistungskennzahlen (EnPI)
  • Überwachung des Erfolgs von Maßnahmen in Bezug auf strategische und operative Zielbildung
  • Jährlicher Workshop zur Energetischen Bewertung an allen Standorten des Unternehmens
  • Jährliche Interne Auditierung (Planung und Umsetzung) der Standorte
  • Jährliche Bewertung der Einhaltung energierechtlicher Vorgaben
  • Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen einleiten und überwachen
  • Unterstützung der internen Kommunikation zu Energiefragen
  • Ermittlung des Schulungsbedarfs und Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zum Energiemanagement
  • Jährliche Durchführung eines Management-Reviews mit der Geschäftsführung
  • Jährliche Begleitung von externen Audits
  • Monatliches Verbrauchs – und Kostencontrolling
  • Trendberechnungen über Kosten + Verbrauch

Bericht über die Leistung des Energiemanagementsystems

  • Berichte zur Rechtskonformität
  • Jahresenergiebericht

Konformität der Planung zur Energiepolitik sicherstellen

Der Energiemanagementbeauftragte muss im Jahresverlauf darauf achten, dass die innerbetrieblichen Planungen konform zum Managementsystem durchgeführt werden, und ggf. unterstützend tätig werden. Seine Einbindung bei Budgeterstellung und Projektplanungen ist zu empfehlen.

Verantwortlichkeiten und Befugnisse festlegen

Der Energiemanagementbeauftragte ist als Stabsstelle organisiert, in diesem Fall kann er nur Vorschläge zu Verantwortlichkeiten und Befugnissen unterbreiten. Diese sollte er dokumentieren, damit im Audit ein Nachweis erfolgen kann.

Methoden für Überwachung und Betrieb des EMS festlegen

  • Managementdokumentation
  • Einbeziehung externer Unterstützer

System und Zielbewusstsein kommunizieren

  • Schulung
  • Gespräche
  • Kommunikation
  • Maßnahmenerfolg

Kosten für Zertifizierungen und erforderlichen externen Beratungsleistungen sind gesondert zu beauftragen und nicht enthalten. Der Aufwand und die Kosten richten sich nach Anzahl der Standorte – Anzahl der Medien wie Strom, Gas, Öl, Fernwärme etc. und der Anzahl der benötigten Termine / Tage in den Betrieben vor Ort (ist in 3 Monats / 6 Monats oder 12 Monatsabständen möglich).

Fragen Sie uns, wir erstellen ihnen sehr gerne ein individuelles Angebot.