Stichtag für Energieaudits unverändert

Der Stichtag 5.12.2015 ist verstrichen und es ist davon auszugehen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits vor einigen Tagen damit begonnen hat, zum Energieaudit verpflichtete, größere Unternehmen (Nicht-KMU), wie angekündigt, zu kontrollieren.

Es wird aber vermutet, dass das BAFA Unternehmen, die den Stichtag zwar versäumt haben, sich aber zeitnah um die Durchführung des Audits nach DIN 16247-1 kümmern, innerhalb eines gewissen Ermessensbereichs strafmildernd oder sogar straffrei beurteilt.

Dennoch sollten Sie, fällt Ihr Unternehmen unter die Nicht-KMU-Regelung und haben Sie bis heute kein Energieaudit beauftragt, schnell handeln und das Audit umgehend abschliessen lassen.

 

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